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Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am Er habe zwölf Jahre die Schule besucht und habe zuletzt in der Schule unterrichtet. Mazar-e Sharif und dem Iran, auf. Daraufhin sei er von den Taliban bedroht worden, die auch 12 Wahlhelfer getötet hätten. Er fürchte die Taliban, denn von staatlicher Seite drohe ihm nichts. Mit Befund vom Mit Gutachten des DDr. Ernst Rudolf, Arzt für Allgemeinmedizin, vom Am Es sei gelungen, Medizinische Zentren und Schulen aufzubauen.
Damit seine Schwester auch bei den kommenden Wahlen erfolgreich sein könne, habe man sich mit einem Verwandten väterlicherseits zusammengetan für den Wahlkampf. Eines Tages, am Rückweg aus einem Dorf Richtung Sar-r Pol seien sie von den Taliban überfallen worden; dem ersten Auto mit ihm und seiner Schwester sein die Flucht gelungen, während all bis auf einem im anderen Auto erschossen worden wären.
Über die Wahlwerbung hätten die Taliban sie identifiziert und begonnen, sie zu bedrohen. In Zukunft seien sie von der Polizei beschützt worden, auch hier sei es zu Überfällen gekommen.
Als die Polizei sie habe nicht mehr schützen können, sei er geflohen; sei jedoch auf der Flucht von Schwester und Schwager getrennt worden. Mit Bescheid vom Weiters wurde gegen ihn nach 10 Abs. Gegen den angeführten Bescheid erhob der BF mit Schreiben vom Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht die eingebrachte Beschwerde samt dazugehörigen Verwaltungsakten.
An der am Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:. Zur Person und den Fluchtgründen des BF:. Der BF ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Zu seiner in Afghanistan lebenden Mutter und seinem älteren Bruder besteht kein Kontakt. Mit seiner in Afghanistan lebenden Schwester besteht Kontakt. Der BF ist schiitischer Moslem, praktiziert jedoch den Glauben nicht. So hält er auch den Ramadan nicht ein. In Afghanistan hat der BF keine Schule besucht.