GEWICHT: 60 kg
Brüste: 80C
60 min:40€
Fotoshooting: +100€
Intime Dienste: Gang Bang, Erotische Ganzkorpermassage, Sakura-Zweig, Deepthroat, Dildospiele passiv
Durch das Gesetz werden erstmals in Deutschland umfassende Regelungen im Hinblick auf die Anmeldung, allgemeine und gesundheitliche Beratung von Prostituierten geschaffen. Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden.
Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Diese gesundheitliche Beratung ist bei der Anmeldung durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen.
Über die Anmeldung wird ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt. Für Personen unter 21 Jahren sind eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr und eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt. Termine für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren können vereinbart werden unter termin. Die Fachberatungsstelle ist sowohl am zentralen Standort in Neumünster als auch aufsuchend und mobil in Schleswig-Holstein tätig.
Für die Erteilung der ab 1. Juli für die Neuaufnahme eines Prostitutionsgewerbes erforderlichen Erlaubnis sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. An wen muss ich mich wenden? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Gebühren fallen an? Welche Fristen muss ich beachten? Personen, die erstmalig nach dem Stichtag 1. Juli der Prostitution nachgehen wollen, haben dies bereits ab dem 1.
Juli vor der jeweiligen Aufnahme der Tätigkeit anzumelden. Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.