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Januar Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Reisch im Juni in "krimineller Absicht" in maltesische Gewässer eingelaufen war, meldete die Times of Malta. Der Kapitän hatte damals nach sechs Tagen auf See gerettete Flüchtlinge nach Malta gebracht, die seine Crew auf dem Mittelmeer an Bord genommen hatte.
Maltesische Behörden warfen ihm damals vor, sein unter niederländischer Flagge fahrendes Schiff sei falsch registriert gewesen. In einem ersten Verfahren hatte ihn ein Gericht auf Malta zu Zwei weitere Vorwürfe gegen Reisch hatten dem Bericht zufolge bereits die Richter des ersten Verfahrens abschlägig entschieden.
Zum einen wollten maltesische Behörden das Schiff konfiszieren, da es nicht dem Angeklagten gehöre. Auch der Vorwurf, das Schiff ohne entsprechende Genehmigung zu kommerziellen Zwecken genutzt zu haben, wurde damals zurückgewiesen. Weiteres Verfahren wegen Begünstigung der illegalen Einwanderung Die Lifeline ist allerdings seit Juni für die gesamte Dauer des Verfahrens beschlagnahmt, sie liegt im Hafen von Valletta.
September mit Geretteten an Bord den sizilianischen Hafen von Pozzallo angelaufen hatte. Die italienische Staatsanwaltschaft hat wegen Begünstigung der illegalen Einwanderung ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Reisch eingeleitet, der Verhandlungsbeginn ist für Februar angesetzt.
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