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Lokales Plön Lebenslang für Mord an Schwägerin Die kleine Tochter des Opfers musste die Bluttat in Schönkirchen mit ansehen. Nun verurteilte das Landgericht Kiel eine Jährige wegen Mordes. Doch es bleiben Fragen offen. Nun verurteilte das Landgericht Kiel die Jährige wegen Mordes. Mit gesenktem Haupt nahm sie das Urteil auf. Ursprünglich war die Frau von der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags angeklagt worden.
Die Richter werteten das Geschehen aber nicht als spontane Messerattacke, sondern als Mord. Die Frau sei zielgerichtet vorgegangen. Die Kammer folgte damit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Verteidigung hatte dagegen auf acht Jahre für Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Nach Ansicht des Gerichts war sie jedoch voll schuldfähig. Das Gericht habe Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts gehabt. Mehrere Angehörige hätten geschwiegen, eine Zeugin habe die Unwahrheit gesagt.
Hintergrund der Messerattacke sollen familiäre Streitigkeiten gewesen sein. Die Jährige war demnach erbost darüber, dass ihr späteres Opfer kurz nach dem Tod des Ehemannes ein Verhältnis zu einem anderen Bruder der Angeklagten eingegangen war. Am Tattag soll es zunächst zu einer verbalen, dann körperlichen Auseinandersetzung vor dem Wohnhaus des Opfers gekommen sein.
Diese habe nicht damit rechnen können. Das Opfer habe rücklings auf dem Boden gelegen und habe sich nicht wehren können. Die Angeklagte stellte das Geschehen während des Prozesses anders dar: Sie will am Tatabend in einen Wagen gestiegen sein, um damit von der Tankstelle Getränke zu holen. In einem vorbeifahrenden Auto habe sie dabei aus den Augenwinkeln ihre Schwägerin gesehen und spontan beschlossen, ihr zu folgen. Als diese ein Messer gezückt habe, habe sie es ihr entwenden können und zugestochen.