GEWICHT: 58 kg
Boobs: 85C
1 Stunde:50€
Bdsm: +60€
Services: Sex im Auto, Professionelle Massage, Hetero, Vaginal fingern, Sexuelle Spiele
Das neue Prostituiertenschutzgesetz legt Sexarbeitern eine Reihe von Pflichten auf. Diese sind neu und müssen ab dem Hierzu gehört die Pflicht zur Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die hierfür zuständige Behörde wird durch das Gesetz nicht geregelt. Hierfür werden die Städte und Gemeinden noch Regelungen treffen darüber werden wir hier auf unserer Seite zeitnah informieren.
Die Anmeldung hat auf jeden Fall dort zu erfolgen, wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorlegen. Sie muss also ständig erneuert werden.
Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. Hierüber erhält die Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie bei der Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit s. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden.
Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wiederholen. Im schlimmsten Fall kann die weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden.