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Mehr Informationen erhalten Sie unter diesem Link. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage soll sie Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. In einem Schweizer Internetportal hatte die Frau in sehr vulgären Worten sexuelle Dienste als "private Frau um die 40" angeboten und dabei auch ihre körperlichen Reize beschrieben. Der jährige Schweizer, dem sie auch ein "Oben-ohne"-Foto schickte, fühlte sich angesprochen und verabredete sich mit ihr in seinem Wohnort.
Nach einem gemeinsamen Abendessen in einem Lokal lud er die Frau in seine Wohnung ein. Dort wurde geraucht und getrunken. Nachdem die Frau sich im Gästezimmer schlafengelegt hatte, kam es zu sexuellen Annäherungsversuchen des Jährigen, die aber abgebrochen wurden. Als er am nächsten Morgen unter die Dusche gegangen war, fand er sich plötzlich im fensterlosen Badezimmer seiner Wohnung eingeschlossen.
Er habe noch gehört, wie die Tür ins Schloss fiel, schilderte der Zeuge sein unschönes Erlebnis. Auf seine lauten Hilfeschreie morgens gegen sieben Uhr verständigten Nachbarn die Polizei. Ein Schlüsseldienst öffnete die verschlossene Wohnungstür. Den Wohnungsschlüssel, an dem auch der Autoschlüssel hing, habe man nicht finden können.
Die Jährige hatte am ersten Prozesstag beteuert, dass sie keine Prostituierte sei. Den Wortlaut ihres Angebots im Internet habe ein Bekannter formuliert. Sie habe das gar nicht gelesen. Für sie sei es bei dem Treffen in Kreuzlingen überhaupt nicht um Sex gegangen. Vielmehr habe sie ihr Angebot als Escort-Service verstanden. Dafür habe sie Schweizer Franken erwartet. Ihr Kunde behauptete, es sei gar nicht über Geld geredet worden. Auch die Behauptung der Jährigen, er habe mehrfach gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt, wies er zurück.