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Das verlobte Paar, sie 31 Jahre alt, er 28, soll eine Jährige zum Anschaffen in Clubs gezwungen haben. Das Mädchen und der Angeklagte hatten sich über eine Schulfreundin von ihr kennengelernt. Die Schülerin soll sofort verliebt gewesen sein, er aber habe ihr nach der ersten Nacht klar gemacht, dass es nur eine Beziehung gebe, wenn sie für ihn als Hure arbeite.
Um zu verheimlichen, dass sie noch minderjährig war, soll sie den Clubbesitzern bis zu ihrer Volljährigkeit Papiere der mitangeklagten Frau vorgelegt haben.
Die soll sie auch angewiesen haben, sich die Haare blond zu färben, sich den Namen des Jährigen tätowieren zu lassen und sich Schönheitsoperationen zu unterziehen.
Den Hurenlohn, nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft rund 10 Euro im Monat, musste sie an den Angeklagten abliefern, insgesamt sollen es Euro gewesen sein. Der Grund der Ausbeutung: Die heute Jährige sei mit dem Mann emotional verbunden, sie sieht sich laut Anklage nicht als Geschädigte. Entsprechend wortkarg fiel die Zeugenaussage der Troisdorferin am Dienstag vor Gericht aus: geboren in Köln, nach acht Jahren Umzug nach Bonn, dort Hauptschulabschluss an einer Realschule, keine Berufsausbildung.
Um sich nicht selbst zu belasten, machte sie keine Angaben zu ihrer Arbeit als Prostituierte, zu dem dabei verdienten Geld und zu ihrer Beziehung zu dem Angeklagten. Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass gegen sie Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen. Sie soll die Einnahmen aus den Bordellen nicht versteuert haben.