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Gefährliche, gesetzlose Zustände! So riefen im Jahre die Berliner Bordellbetreiber. Ausgerechnet sie. Hatten nicht Sitte und Gesetz geherrscht, als man die Freudenhäuser noch mit amtlicher Lizenz offen betreiben durfte? Seien die Mädchen nicht bestens unter Schutz und Kontrolle gewesen?
Habe man nicht anständig Steuern gezahlt? Tatsächlich hatte die Gesetzesänderung von nach Jahrzehnten der königlich privilegierten Lust die Lage der Wirte schwieriger gemacht.
Vor allem in der Bordellgasse An der Königsmauer lief es nun auf andere Art. Hunderte Dirnen boten dort ihre Dienste an, ohne auf Bordellwirte Rücksicht zu nehmen. Dass sich das Gewerbe gerade dort konzentrierte, lag an einer königlichen Verordnung von , die die Prostitution auf eben die Gasse An der Königsmauer beschränkt hatte. Armselige Häuser lehnten sich an die Mauer. Auch nach der Aufhebung der Bordelle behielt dieses Gewerbe hier seinen Sitz, solange die Gasse bestand.
Zudem bot sie Ganoven jeder Art Unterschlupf. Heute würde man solch eine Gegend No-go-Area nennen. Die Herren baten also den Magistrat um Wiederherstellung der alten Konzessionen. Das Ersuchen der Wirte blieb chancenlos. Die Königsmauer solle den anständigen Leuten wiedergegeben werden. Und man bedenke die Entwertung der Grundstücke! Auf fast Die beginnende Industrialisierung lockte lebenslustige Leute an. So wurde für das Jahr allein die Ankunft von 5 Personen weiblichen Geschlechts von fremden Ortschaften vermerkt, die in Berlin Dienste suchten.
Zehn Jahre zuvor waren es nur gewesen. Immer mehr Vermieter — etwa in der Schönhauser Allee — setzen ihre Mieter vor die Tür und vermieten an Freudenmädchen. Seit den er-Jahren kaufte er die ersten Häuser an, zum Verkehrswert, also günstig.